Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherer ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Beiträge und Leistungen im Detail - es lohnt sich.
Ihre Lücke im Krankentagegeldbezug können Sie selber errechnen. Laden Sie sich dazu in unserem Download-Bereich unseren Krankentagegeld-Lückenrechner hier herunter.