Assekuranzbüro Helmut LANGEL Versicherungsmakler in Köln

Assekuranzbüro Helmut LANGEL

unabhängige Vermittlung von Versicherungen seit 1982

    

Ver­sicherungs­makler

Bausparen / VL

Bausparen und vermögenswirksame Leistungen

Ich will sparen. Mein Arbeitgeber und der Staat helfen mit.
Warum alleine sparen? Fast jeder Arbeitnehmer hat tariflichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Wenn Sie diese direkt auf ein Bausparkonto einzahlen lassen, können Sie sich zusätzlich die staatliche Prämie "abholen".

Vom Arbeitgeber direkt aufs Bausparkonto. Wie geht denn das?
Ganz einfach. Beantragen Sie die VL bei Ihrem Arbeitgeber. Er überweist diese dann auf Ihr Bausparkonto. Übrigens: die VL erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Lohn und Gehalt.

Und wie spart der Staat für mich mit?
Durch Arbeitnehmer-Sparzulage. Von Vater Staat erhalten Sie 9% Arbeitnehmer-Sparzulage auf jährlich 470 € VL auf Ihrem Bausparkonto. Sogar doppelt, wenn auch Ihr Ehepartner seine VL auf dem Bausparkonto anlegt.

Welche Vorteile habe ich gegenüber einem normalen Sparkonto?
Bausparen ist die einzige risikolose Sparform, die der Staat mit Arbeitnehmer-Sparzulage fördert. Außerdem sparen Sie hier ohne Kursschwankungen! Und derTarif AL-BauFinanz+ der Alte Leipziger Bauspar garantiert Ihnen rückwirkend von Beginn an eine sichere Verzinsung von bis zu 0,60% für maximal 8 Jahre, wenn der Bausparvertrag 7 Jahre läuft und Sie auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichten.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage – ich will beides.
Kein Problem, denn der Staat fördert Bausparen gleich zwei Mal. Für eigene Sparbeiträge, die Sie selbst überweisen, erhalten Sie 8,8% Wohnungsbauprämie, wenn Sie Ihr Guthaben später wohnwirtschaftlich verwenden. Und zwar auf jährlich 1.024 € (Verheiratete) bzw. 512 € (Alleinstehende). Damit lassen sich auch größere Wünsche erfüllen. Junge Leute unter 25 Jahren dürfen die Wohnungsbauprämie später auch für einen Urlaub oder neues Auto einsetzen.

Ab wann habe ich Anspruch auf Wohnungsbauprämie?
Bereits mit 16 Jahren. Ob Verwandte oder Bekannte, egal wer auf das Bausparkonto einzahlt.

Spielen Einkommensgrenzen bei der Gewährung von Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie eine Rolle?
Ja, maßgeblich ist aber das zu versteuernde Einkommen. Es liegt für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei 17.900 € (Alleinstehende) und 35.800 € (Verheiratete) und für die Wohnungsbauprämie bei 25.600 € (Alleinstehende) und 51.200 € (Verheiratete).
Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund von Frei- und Pauschbeträgen erheblich darüber liegen.

Ihre Vorteile:

  • bis zu 0,60% Guthabenzins (nach 7 Jahren und Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen für maximal 8 Jahre)
  • Nutzung der vollen staatlichen Bausparförderung – wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens vorausgesetzt

Mit diesem Sparergebnis können Sie nach 7 Jahren rechnen:

  • bei Alleinstehenden: 3.518,00 €
  • bei Verheirateten: 7.189,00 €

Das Guthaben setzt sich zusammen aus vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 40,00 € (alleinstehend) resp. 80,00 € (verheiratet, 2 Arbeinehmer), einem Guthabenzinsen von 0,10% im Tarif AL-BauFinanz+, einem rückwirkenden Bonuszins bei Verzicht auf das Bauspardarlehen von 0,50%, einer Abschlussgebühr von 1,00% und der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage. Eigensparleistungen und die Wohnungsbauprämie wurden bei den Beispielen noch nicht berücksichtigt!

Bietet das Bausparkonto noch mehr als nur eine attraktive Rendite?
Ein Bausparkonto ist die lukrativste Anlageform für Ihre VL und Ihr Spargeld. Und zwar ohne Risiko!

Planen Sie Ihr Eigenheim.
Ihr Bausparkonto ist das wichtigste Fundament für das spätere Eigenheim. Fragen Sie zuerst uns, wenn Sie einen zinsgünstigen Finanzierungspartner suchen.

Pflegen Sie Ihr Eigenheim.
Ob Umschuldung, Modernisierung, Ausbau oder Umbau: dem Eigenheimbesitzer bietet das Bausparkonto zahlreiche Möglichkeiten.