Assekuranzbüro Helmut LANGEL Versicherungsmakler in Köln

Assekuranzbüro Helmut LANGEL

unabhängige Vermittlung von Versicherungen seit 1982

    

Ver­sicherungs­makler

Pflege-Versicherung

Pflege-Versicherung ab 1.1.2017

In den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar verdreifachen. Durchschnittlich jeder 17. Bundesbürger wird dann pflegebedürftig sein.

Häufig wird vergessen, dass nicht nur ältere Menschen dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt sind, sondern auch Jüngere können durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit pflegebedürftig werden.

Jeder kann jederzeit pflegebedürftig werden.Der Pflegefall ist mit nicht unerheblichen finanziellen Belastungen verbunden:

  • Betreuung zu Hause, zeitweise oder rund um die Uhr
  • Kosten für das Pflegeheim
  • Sachleistungen

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird zum 1.1.2017 völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind künftig Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden Bereichen (in Klammern die Wertigkeit):

  • Mobilität (10%)  -  z.B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)  -  z.B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.
  • Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen  - z.B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
  • Selbstversorgung (40%)  -  z.B. Körperpflege, Ernährung etc. -> hierunter wurde bisher die "Grundpflege" verstanden
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)  - z.B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)  -  z.B. Gestaltung des Tagesablaufs

Dabei spielen die bisherigen Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr. Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.

Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und - unterschiedlich gewichtet - in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad.

Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Versicherte, die bislang eine Pflegestufe haben, werden ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einem Pflegegrad zugeordnet. Dabei gelten die folgenden Zuordnungsregelungen (eingeschränkte Alltagskompetenz = Demenz u.ä.):

  • von Pflegestufe 0 nach Pflegegrad 2
  • von Pflegestufe I nach Pflegegrad 2
  • von Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach Pflegegrad 3
  • von Pflegestufe II nach Pflegegrad 3
  • von Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach Pflegegrad 4
  • von Pflegestufe III nach Pflegegrad 4
  • von Pflegestufe III / Härtefall nach Pflegegrad 5   
  • von Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach Pflegegrad 5

Die Leistungen der einzelnen Pflegegrade:

 

PG 1

PG 2

PG 3

PG 4

PG 5

Häusliche Pflege durch Angehörige

 

316 €

545 €

728 €

901 €

Häusliche Pflege durch Pflegedienst

 

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Die durchschnittliche Eigenbeteiligung bei vollstationärer Pflege beträgt je nach Pflegegrad bis zu 1.900 € monatlich. Die gesetzliche Pflegepflicht-Versicherung bietet somit auch nach der Reform nur eine Grundabsicherung, die bei weitem nicht ausreicht. Eine private Pflegezusatz-Versicherung ist daher zu empfehlen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Download-Bereich ("Pflege­ver­si­che­rung ab 1.1.2017").