Eine Risikolebensversicherung ist das richtige Produkt um seinen Partner vor finanziellen Risiken im Falle des eigenen Todes abzusichern. Einziges Problem: Wenn es zur Auszahlung kommt, möchte auch das Finanzamt seinen Anteil haben.
Gerade für unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften kann dies zu Geldeinbußen führen, denn bei Paaren ohne Trauschein beträgt der Steuerfreibetrag nur 20 000 Euro (zum Vergleich: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500 000 Euro, Kinder von 400 000 Euro). Doch mit einem einfachen Trick können Sie sich vor den Ansprüchen des Fiskus schützen.
Normalerweise versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Leben, bezahlt die Beiträge dafür selbst und trägt seinen Partner als Begünstigten ein. Bei dieser Variante wird eine Erbschaftssteuer fällig. Wenn Sie diese umgehen möchten, sollten Sie nicht Ihr eigenes Leben versichern, sondern das ihres Partners und der sollte wiederum Ihr Leben versichern.
Bei dieser sogenannten Risikolebensversicherung über Kreuz zahlen Sie für Ihre eigene Absicherung im Falle des Verscheidens Ihres Partners. Da Sie hierbei Beitragszahler und Versicherungsnehmer sind, erben Sie nichts, sondern haben selbst für Ihren Hinterbliebenenschutz gezahlt. Somit wird die Versicherungssumme nicht mehr als Erbe behandelt, sondern gilt als Vertragsleistung und ist damit steuerfrei.
Gerade bei größeren Besitzständen ist diese Form der Risikolebensversicherung interessant, da die Freibeträge oft nicht ausreichen, um alle Vermögensgegenstände abgabenfrei zu transferieren.
Doch nicht nur Steuern lassen sich mit diesem Tipp sparen, auch Erbschleicher kann man damit in die Schranken weisen: Da die Versicherungsleistung nicht mehr als Erbschaft gilt, entfallen auch eventuelle Pflichtanteile anderer Erben.