Mittlerweile gibt es Drohnen für wenige hundert Euro zu kaufen.
Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist daher Pflicht. Was viele aber nicht wissen: die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab, da in den Basisbedingungen üblicherweise nur nicht versicherungspflichtige Fluggeräte bis 5 kg Gesamtmasse versichert gelten! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungen über Modellflugverbände z. B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen.
Aktuell gibt es nur einige wenige Privathaftpflichtversicherer am Markt, die in Ihren Tarifen auch die versicherungspflichtigen Fluggeräte mitversichert haben. Eine Übersicht mit konkreten Angeboten erhalten Sie gerne von uns.
Auch können wir Ihnen bei Bedarf gerne weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen.